Kirchgemeindeversammlung vom 12. März 2023, Wahlen und Beschluss

Kirchgemeindeversammlung vom 12. März 2023, Wahlen und Beschluss

Wahlen und Beschluss :

Bildung einer Pfarrwahlkommission

a) Wahl der zusätzlichen Mitglieder
Als zusätzliche Mitglieder der Pfarrwahlkommission werden gewählt:
   > Michel Baumgartner, Zweiackerstrasse 53
   > Verena Egger, Trichtenhausenstrasse 58
   > Monika Roth, Buchzelgweg 4
   > Lutz Schröter, Drusbergstrasse 43
   > Robert Sempach, Steinbrüchelstrasse 69

b) Wahl des Präsidiums der Pfarrwahlkommission
Robert Sempach wird zum Präsidenten der Pfarrwahlkommission gewählt.

Beschluss:
Die Kirchgemeindeversammlung genehmigte einen Kredit in Höhe von maximal CHF 170´000
zur Abgeltung eines vertraglich vereinbarten hälftigen Anteils einer eventuell durch den
Landabtausch mit der Stadt Zürich fällig werdenden Mehrwertausgleichsabgabe.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit binnen 30 Tagen, von der Veröffent-lichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Zürich, Pfarrer Hans Strub, Präsident, Oberdorfstrasse 22, 8001 Zürich, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender An-zahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übri-gen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.


Zürich, 12. März 2023 Reformierte Kirchenpflege Zürich Witikon

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Zürich Witikon
Witikonerstrasse 286
8053 Zürich
Tel044 381 00 60
E-Mailsekretariat.witikon@ref-witikon.ch

Informationen