Einladung zur Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 8. November 2026, 11 Uhr
Neue Kirche
Die Stimmberechtigten der Evang.-ref. Kirchgemeinde Zürich Witikon und Gäste sind herzlich zur Kirchgemeindeversammlung eingeladen.
Traktanden
1. Begrüssung
2. Wahl der Stimmenzählenden
3. Kirchenpflege
a. Verabschiedung bisheriger Kirchenpfleger
b. Ersatzwahlen für die Amtsdauer 2026 bis 2030
c. Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten der Kirchenpflege
4. Budget 2027
5. RPK Prüfbericht 1. Planungskredit
6. Neue 60 % Stelle Kommunikation
7. Informationen zum Arealentwicklungsprojekt
8. Informationen aus der Kirchenpflege
9. Umfrage
Anschliessend: Apéro
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Zürich Witikon, die das 16. Altersjahr vollendet haben und über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.
Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes sind bis spätestens zehn Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich an den Präsidenten ad interim, Thorsten Hens, einzureichen.
Die Akten werden ab 8. Oktober 2026 auf der Webseite www.ref-witikon.ch veröffentlicht oder sie können während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 044 381 00 60) im Sekretariat, Witikonerstrasse 286, 8053 Zürich, eingesehen werden.
Witikon, 8. September 2026
Ref. Kirchenpflege Zürich Witikon
Thorsten Hens, Präsident ad interim