Arealentwicklung

Arealentwicklung

Infoveranstaltung KG Witikon und Stadt Zürich vom 13. 9. 2022

Studienauftrag

Bericht und Antrag

Mitwirkungsprozess - Fotoprotokoll

Beschlüsse:

1. Der Antrag, dem von der Kirchenpflege erarbeiteten Nutzungskonzept und Raumprogramm als Basis für die weitere Entwicklung des Kirchenareals zuzustimmen, wird genehmigt.

2. Der Antrag, dem von der Kirchenpflege vorgeschlagenen Wettbewerbsverfahren (Studienauftrag mit offener Präqualifikation) zuzustimmen, wird genehmigt.

3. Dem Antrag der Rechnungsprüfungskommission, dass neben dem Ergebnis des Architekturwettbewerbs der Kirchgemeindeversammlung zusätzlich Unterlagen zur Wirtschaftlichkeit und Finanzierung der Investition vorzulegen seien, wird zugstimmt.


Die zusätzlichen Unterlagen umfassen:

 

  • Gesamtwirtschaftliches Modell der Gemeindefinanzen für 20+ Jahre (Bilanz, Gewinn- u. Verlustrechnung, Liquiditätsplanung)
  • Szenario-Rechnungen für die gewichtigsten Variablen
  • Die Phasen der Projektentwicklung, des Baus und der Erstvermietung werden eingeschlossen
  • Berücksichtigung des Vertrages mit der KG Stadt Zürich gemäss aktuellem Stand

4. Dem Antrag, dass die Kirchenpflege sich verpflichtet, die in der Kirchgemeindeversammlung formulierten und protokollierten Anliegen bei der Erarbeitung des Wettbewerbsprogramms einfliessen zu lassen, wird zugstimmt.

Das Protokoll liegt ab dem 24. September 2021 während der ordentlichen Öffnungszeiten im Sekretariat zur Ansicht auf. Es wird auf der Webseite publiziert und auf Wunsch per Post zugestellt. Ein Begehren um Berichtigung des Protokolls muss innert 30 Tagen ab Auflagebeginn, Stimmrechtsrekurse innert 5 Tagen ab Veröffentlichung und Gemeindebeschwerden bei Verstoss von Beschlüssen gegen übergeordnetes Recht innert 30 Tagen ab Veröffentlichung beim Präsidenten der Bezirkskirchenpflege Zürich, Pfarrer Hans Strub, Oberdorfstrasse 22, 8001 Zürich, eingereicht werden. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Verfahrenskosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Zürich, 5. September 2021
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Zürich Witikon

 

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Zürich Witikon
Witikonerstrasse 286
8053 Zürich
Tel044 381 00 60
E-Mailsekretariat.witikon@ref-witikon.ch

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