Einladung zur Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 10. Mai 2026, 11 Uhr
im Saal des Kirchgemeindehauses
Traktanden
1. Begrüssung
2. Wahl der Stimmenzählenden
3. Jahresbericht 2025
4. Abnahme der Jahresrechnung 2025
5. Wahlen für die Amtsdauer 2026 bis 2030
a) der Mitglieder der Kirchenpflege
b) der Präsidentin oder des Präsidenten der Kirchenpflege
c) der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
d) der Präsidentin oder des Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission
6. Informationen zum Arealentwicklungsprojekt
7. Informationen aus der Kirchenpflege
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Zürich Witikon,
die das 16. Altersjahr vollendet haben und über das Schweizer Bürgerrecht oder
eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.
Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes sind bis spätestens zehn Arbeitstage
vor der Versammlung schriftlich an den Präsidenten, Hagen Worch, einzureichen.
Aktenauflage ab 10. April 2026 im Sekretariat der Kirchgemeinde,
Witikonerstrasse 286, 8053 Zürich,
von Montag bis Donnerstag, jeweils vormittags.
Witikon, 10. März 2026
Reformierte Kirchenpflege Zürich Witikon
Hagen Worch, Präsident