Kirchgemeindeversammlung vom 9. November 2025
Beschluss:
Die Kirchgemeindeversammlung genehmigt das Budget 2026 der Kirchgemeinde Zürich Witikon mit:
a) vorgesehenen Ausgaben (nach Berücksichtigung generierter Einnahmen) in der Höhe von CHF 1’775’100.00;
b) vorgesehenen Erträgen aus Steuern und Kapitalanlagen in der Höhe von CHF 1’866’400.00;
c) einem vorgesehenen Überschuss in der Höhe von CHF 91’300.00.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Zürich, Hanspeter Haupt, Präsident, Schweighofstrasse 202, 8045 Zürich, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
Zürich, 9. November 2025
Reformierte Kirchenpflege Zürich Witikon